Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich / Allgemeines

    1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Art von Lieferungen und Leistungen der JL-Automation GmbH, einschließlich aller späteren Geschäfte , selbst wenn wir uns bei weiteren Bestellungen, vor allem bei telefonischer oder elektronischer Bestellung, nicht ausdrücklich hierauf berufen, sofern nicht für den Einzelfall, anderes lautende schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden diese AGBs auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn die JL-Automation GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin in keinem Fall ein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

    1.2 Unsere schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder, weitere Vereinbarungen sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht getroffen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen. Alle Vereinbarungen, die zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sollen aus Beweiszwecken schriftlich getroffen werden.
     
  2. Vertragspartner
    Ihr Vertragspartner für jede Art von Lieferungen und Leistungen, die direkt oder über die Webseite(n) der JL-Automation GmbH www.shop.jl-automation.de (mit Ausnahme der mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichneten Artikel) bestellt werden, ist die

    JL-Automation GmbH
    Josef-Baumann-Str. 21
    44805 Bochum
    Geschäftsführer: Jörg Ludwig
    Telefon: +49 234 87930444
    Telefax: +49 234 87930445
    E-Mail: shop@jl-automation.de
    Handelsregister: Bochum HRB 9382
    Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 177118445
     
  3. Angebot und Vertragsschluss
    3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die von JL-Automation GmbH direkt und die auf deren Webseiten angebotenen Waren und Dienstleistungen stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Es handelt sich dabei nur um eine Aufforderung zur Abgabe eines bindenden Angebotes durch den Kunden. Der Kunde kann seine Bestellung mündlich, schriftlich, über den Shop, aber auch per E- Mail oder per Fax abgeben. Die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn die JL-Automation GmbH den Auftrag bestätigt oder die Auslieferung vornimmt. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Eine nach der Bestellung des Kunden erteilte Bestellübersicht dient allein Informationszwecken und stellt keine Auftragsbestätigung und/oder Annahme unsererseits dar und bindet uns nicht.

    3.2 Alle Angaben über unsere Produkte, vor allem Qualitäts-, Farb-, Maß-, Ausrüstungs- und Gewichtsangaben, geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Branchenübliche Abweichungen, vor allem geringfügige Veränderungen des Designs sowie Änderungen an Produkten, die dem technischen Fortschritt dienen, technisch nicht vermeidbare Qualitäts-, oder Maßveränderungen, sind vorbehalten. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich nur nach unserer Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sein; dies gilt auch bei Lieferungen von Mustern und Proben.
     
  4. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen
    4.1 Nach Vertragsschluss ist die JL-Automation GmbH nicht verpflichtet, Ware von Kunden zurückzunehmen. Ebenso kann sie verlangen, dass eine angebotene Dienstleistung abgenommen wird. Wünscht der Kunde einen Rücktritt vom Vertrag (im folgenden „Stornierung“), ohne hierzu berechtigt zu sein, können wir frei entscheiden, ob wir der Stornierung zustimmen. Im Fall der Zustimmung behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden Ersatz für die uns durch die Stornierung tatsächlich entstehenden Kosten und den entgangenen Gewinn zu verlangen. Nach Auslieferung bzw. Bereitstellung einer Ware ist eine Stornierung ausgeschlossen. Ebenso ist die Stornierung einer Dienstleistung ausgeschlossen, wenn diese begonnen wurde. Eine Dienstleistung gilt auch bereits als begonnen, wenn die Termin-, bzw Ressourcenplanung bei der JL-Automation GmbH begonnen wurde.

    4.2 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
     
  5. Preise und Versandkosten
    5.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto, „ab Werk“ zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und der Kosten für Verpackung, Transport und die Abfertigung. Hierbei ist zu beachten, dass Sonderangebote manchmal nur über einen beschränkten Zeitraum angeboten werden. Zudem sind Angebote von der Verfügbarkeit abhängig. Wir stellen denjenigen Preis in Rechnung, der zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website gelistet war.
     
  6. Lieferung und Gefahrenübergang
    6.1 Die Lieferung / der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, als eine Komplettlieferung an die mit dem Kunden vereinbarte Lieferadresse. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

    6.2 Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Vorlieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt), und bei sonstigen unvorhersehbaren Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinausschieben. Nach Wegfall der Behinderung erfolgt die Lieferung innerhalb von 18 Tagen. Sofern es sich um ein dauerndes Hindernis handelt, das uns die Lieferung unmöglich oder unzumutbar macht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

    6.3 Erfüllungsort ist stets Bochum.

    6.4 Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager verlassen hat. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang spätestens mit Beginn des Annahmeverzuges des Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder den tatsächlichen Schaden zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Außerdem können wir dem Kunden eine Nachfrist von 10 Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

    6.5 Offensichtliche Mängel bezüglich Vollständigkeit und Unversehrtheit hat der Kunde der JL-Automation GmbH innerhalb von einer Woche nach Ablieferung mitzuteilen. Hierbei ist der Eingang der Mitteilung bei der JL-Automation für die Fristwahrung entscheidend.

    6.6 Offensichtliche Mängel bezüglich Vollständigkeit und Unversehrtheit der Verpackung, hat der Kunde bereits bei der Anlieferung zu überprüfen und dem ausliefernden Unternehmen unmittelbar mitzuteilen.

    6.7 Nicht offensichtliche derartige Mängel sollte der Kunde der JL-Automation GmbH zeitnah mitteilen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden. Die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden hängt von dieser Anzeige nicht ab.

    Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
     
  7. Zahlung
    7.1 Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorkasse, Rechnung, oder, soweit er die Ware selbst in der ausgewählten Filiale abholt, bar vor Ort in unseren Filialen begleichen. Für Bestellungen über die Zahlart Rechnung kann dem Kunden abhängig von der Bonität des Kunden und den hausinternen Kreditlinien der JL-Automation GmbH auch eine Kreditlinie eingeräumt werden. Überschreiten die offenen Zahlungen des Kunden diese Kreditlinie, ist für ihn nur noch eine Bestellung über die Zahlart Vorkasse möglich.

    7.2 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Erhalt der Ware zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufpreisforderungen unabhängig von einem etwaigen Zahlungsziel sofort fällig zustellen, wenn die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus bei Vorliegen der o.g. Umstände berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

    7.3 Bei Bezahlung per Vorkasse muss der volle Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt unserer Bestellbestätigung auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt keine Gutschrift innerhalb dieses Zeitraums, gilt die Bestellung als „vom Kunden storniert“, mit den daraus entstehenden Rechtsfolgen.

    7.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
     
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der JL-Automation GmbH

    Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der JL-Automation GmbH durch Dritte hat der Kunde der JL-Automation GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch ihr gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpflichtung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.

    Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die JL-Automation GmbH abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
     
  9. Gewährleistung
    9.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch bei vorheriger Lieferung von Mustern oder Proben, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und vor allem nach Maß und Stückzahl sowie auf ihre äußere Beschaffenheit zu überprüfen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen acht (8) Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen acht (8) Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets unmittelbar an uns zu richten. Bei Verletzung dieser Rügepflicht ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen insoweit ausgeschlossen. Eine Rüge gegenüber Handelsvertretern genügt nicht. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich gemäß den Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen anzuzeigen.

    9.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung erfolgt innerhalb von 18 Tagen nach Rückempfang der Ware. Wir behalten uns das Recht vor, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind.

    9.3 Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

    9.4 Bei unberechtigter Mängelrüge ist der Kunde zur Erstattung aller Aufwände und Kosten verpflichtet, die der JL-Automation GmbH durch die Überprüfung und Abweisung der unberechtigten Mängelrüge entstanden sind.

    9.5 Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

    9.6 Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern, gehen nicht zu unseren Lasten.

    9.7. Die allgemeine Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Kunden.
     
  10. Schlussbestimmungen
    10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus Vertragsverhältnissen mit der JL-Automation GmbH ist Bochum.

    10.2 Auf alle geschlossenen Verträge der JL-Automation GmbH findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts Anwendung.

    10.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem jeweiligen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die JL-Automation GmbH.

    10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar (jeweils eine „Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten..

    Stand 01.08.2015